Siebenbürger Sachsen - gestern, heute, morgen.
Von einer festen Burg zu einem offenen Club

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2. Siebenbürger Sachsen - gestern


von
Johann Lauer

2.1 Ostsiedlung: mittelalterlicher Landesausbau im Osten Zum Seitenanfang

Die Deutschen waren im Osten keine brutalen Eroberer oder Vertreter einer imperialen Macht, sondern schufen gemeinsam mit Menschen anderer Nationalität als Bürger multinationaler und multikonfesioneller Staaten die Institutionen und Grundlagen der heutigen mittel-, ost- und südosteuropäischen Welt. Dies muss vor allem deshalb festgehalten werden, weil teilweise auch heute noch ein falsches Bild von diesen Vorgängen existiert bzw. von manchen bewusst gepflegt wird. Die Grundvorstellung von der Geschichte des Mittelalters und damit auch der Ostsiedlung wurde im 19. Jahrhundert gewonnen, als die Geschichtswissenschaft in einer von nationalen Ideen und Leidenschaften geprägten Zeit entstand. Dabei wurden Begriffe und Wertungen, die dieser Zeit selbstverständlich erschienen, auch auf die Ostsiedlung übertragen. Die Hauptantriebe der Ostsiedlung wurden in nationalen Zielsetzungen gesucht. Das entspricht nicht der Realität  (Schlesinger 1975, weiter Dralle 1991). Es ist auch nicht die Ostsiedlung, die zu den nationalen Katastrophen unseres Jahrhunderts führte (Higounet 1986: 335). Weiterhin ist es falsch, der Vergangenheit einen Sinn unterzuschieben bzw. etwa für die Siebenbürger Sachsen das Ende einer "historischen Aufgabe" festzustellen (Hartl 1994), da historische Prozesse weder einen Sinn noch ein Ziel (Telos) haben (Popper 1987). Ein Missbrauch historischer Tatsachen kann vermieden werden, wenn Historiker weder nach historischen Finalitäten (Gesetzen und Zielen) noch nach Legitimationen für territoriale Ansprüche suchen. Welche Aufgaben eine Gruppe erfüllen will bzw. welche Ziele und Lebensaufgaben sich Menschen setzen, hängt von deren Willen und vom politischen Umfeld ab. Das Selbstverständnis einer Gruppe kann sich indessen im Laufe der Jahrhunderte ändern bzw. wandeln.

Die von Deutschen bewohnten wie auch die von ihnen beherrschten Gebiete haben sich im Laufe des letzten Jahrtausends mehrfach geändert. Seit der Karolingerzeit (8./9. Jahrhundert) trat eine innere Kolonisation durch Landesausbau und eine äußere Kolonisation durch Erwerb von neuen Gebieten, insbesondere im Osten, ein. Rodungen im Altsiedelland und Ostsiedlung sind derselbe Vorgang. Die Ostsiedlung gehört in die Geschichte des mittelalterlichen Landesausbaus, der in erster Linie ein Vorgang der Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, aber auch der Verfassungs- und Rechtsgeschichte war. Im 11. und 12. Jahrhundert entstanden Dörfer im späteren Sinn, während die Menschen früher in Einzelhöfen lebten. Die Bevölkerung stieg in Deutschland und Skandinavien vom 10. bis 14. Jahrhundert von 4 auf 11,5 Millionen Menschen; nach der Mitte des 14. Jahrhunderts sank die Zahl infolge von Pestwellen und Hungersnöten auf 7,5 Millionen. Die mittelalterliche Ostsiedlung versiegte Mitte des 14. Jahrhunderts infolge von Hungersnöten und Seuchen, gleichzeitig auch der Landesausbau im Altsiedelland.

Zu den Ursachen der Auswanderung (push-Faktoren) der Ostsiedlung gehören:

  • 1. Überbevölkerung im Westen;
  • 2. Verknappung des bebaubaren Bodens;
  • 3. starke Zerstückelung des Grundbesitzes;
  • 4. Lockerung der bäuerlichen Abhängigkeit von der Grundherrschaft.

Zu den Ursachen der Herbeiholung (pull-Faktoren) gehören:

  • 1. Christianisierung Polens, Böhmens und Ungarns;
  • 2. wirtschaftliche Erfordernisse in diesen drei Ländern;
  • 3. Verteidigung der Landesgrenzen;
  • 4. Erhaltung der fürstlichen Macht.

Die Ostsiedlung war kein kriegerischer, sondern im Wesentlichen ein friedlicher Vorgang. Sie stieß im Gegensatz zur Ausdehnung der politischen Herrschaft nicht auf Widerstand, sondern wurde von den Fürsten in Ungarn, Böhmen, Schlesien, Pommern, Mecklenburg und Polen gefördert. Die Deutschen waren korporativ zusammengeschlossen und privilegiert in Siebenbürgen und im Baltikum. In Schlesien durchdrangen sie Staat und Gesellschaft, ohne als Gesamtheit eine Sonderstellung innezuhaben.

An der Auswanderung nach Osten nahmen Sachsen, Rheinländer, Holländer, Flamen, Franken und andere Gruppen teil. Der Begriff "Deutsche Ostsiedlung", im Übrigen auch von den oben erwähnten Büchern im Titel benutzt, ist teilweise irreführend. Er verleitet zur Annahme, dass der mittel- und osteuropäische Landesausbau nur von deutschen Stämmen bewerkstelligt wurde. Dabei wird oft der Beitrag unterschlagen, den z.B. slawische Stämme sowie die Ungarn geleistet haben. Aus dem übrigen Westeuropa kamen selten Bauern, sondern hauptsächlich Mönche verschiedener Orden, vor allem in den Zeiten, als die spanische Reconquista erfolgreich war, sowie Bergleute, Handwerker und unternehmerische Kräfte (u. a. Kaufleute). Christliche Orden waren nicht nur an der Mission der Heiden beteiligt, sondern übernahmen bei der Entwicklung der Landwirtschaft Pionieraufgaben, insbesondere die Zisterzienser und die Prämonstratenser. Die Ostsiedlung muss also im Rahmen einer umfassenden Ostbewegung, eines mittel- und osteuropäischen Landesausbaus gesehen werden. Dazu gehörte:

  • 1. Christliche Mission;
  • 2. Siedlung, Gründung neuer Dörfer und Städte; die Anzahl der Dörfer und Städte war im Mittelalter größer als heute, da einige Siedlungen nach der großen Pestwelle aufgegeben und auch später nicht mehr wiedererrichtet wurden. Die meisten Dörfer und Städte wurden damals gegründet;
  • 3. Ausbreitung westlicher Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsformen im deutschen Gewande nach Osten;
  • 4. Ausbreitung abendländischer Wissenschaft, Dichtung und bildender Kunst
  • 5. Ausdehnung der politischen Herrschaft.

Im Rahmen dieser Siedlung entstanden die so genannten Neustämme. Sie entwickelten sich aus der verbliebenen Vorbevölkerung (Altpreußen, Slawen) und eingewanderten Teilen der deutschen Altstämme (Franken, Bayern, Sachsen, Friesen, Thüringer, Allemanen), die aus westlich von Elbe-Saale-Böhmerwald liegenden Gebiet kamen. Zu den Neustämmen zählten:

  • 1. Brandenburger, Mecklenburger, Pommern, West- und Ostpreußen mit überwiegend niederdeutscher Herkunft und Mundart;
  • 2. die Obersachsen, Schlesier und Siebenbürger Sachsen mit mitteldeutscher Herkunft und Mundart;
  • 3. die Österreicher mit oberdeutscher Herkunft und Mundart.

Die Ostsiedlung kann nicht mit der Besiedlung des "Wilden Westens" in Amerika verglichen werden, die zur Ausrottung bzw. Verdrängung der Indianer führte. Die Privilegien, die z.B. die Siebenbürger Sachsen erhielten, basierten in der Regel nicht auf einem Nullsummenspiel (Gewinne der einen bedeutet Verluste der anderen), sondern führten zu einem Mehrwert sowohl für die neuen Siedler als auch für die ansässige Bevölkerung, wobei die Siedler vor allem neue, vorher der menschlichen Zivilisation in Europa nicht zugängliche Räume, z.B. Gebirgsgegenden erschlossen. Weiterhin stieg durch Städtegründungen und technologische Neuerungen die Bevölkerung sprunghaft an. Viele der gewährten Privilegien werden heute zu den Menschenrechten oder Gruppenrechten gezählt, z. B. persönlich Freiheit und Freizügigkeit, Religionsfreiheit, Selbstverwaltung. So waren die Privilegien der Siebenbürger Sachsen "nicht Vorrechte gegenüber anderen, sondern die rechtlich abgesicherten Sonderbedingungen, die jede Gruppe im Staatswesen erlangt hatte und festhalten konnte" (Philippi 1994: 70).

In seiner Ermahnungsschrift "De institutione morum" schrieb Stephan der Heilige (1000-1038) an seinen Sohn Emerich: "So wie die Ansiedler aus verschiedenen Ländern und Provinzen kommen, ebenso bringen sie auch verschiedene Sprachen und Sitten, verschieden lehrreiche Dinge und Waffen mit sich, welche den königlichen Hof zieren und verherrlichen, die auswärtigen Mächte aber erschrecken. Ein Land, das nur einerlei Sprache und einerlei Sitten hat, ist schwach und gebrechlich. Darum, mein Sohn, trage ich Dir auf, begegne ihnen und behandle sie anständig, damit sie bei Dir lieber weilen als anderswo ..." (Corpus juris Hungarici 1000-1526, S. Stephani I. Cap. 6. Zitiert nach Paul 1968: 6).

Fast 800 Jahre lang prägte dieser Geist die staatlichen Institutionen und die Entwicklung in Mittel- und Osteuropa. Kriegerische Auseinandersetzungen hatten keine nationalen Hintergründe. Gekämpft wurde in erster Linie gegen Nicht-Christen, insbesondere Heiden, Mongolen und Osmanen, aber auch um die politische Herrschaft sowie wegen sozialer Konflikte. In Siebenbürgen gab es im Unterschied zum westlichen Europa auch keine Religionskriege, da seit Mitte des 16. Jahrhunderts alle christlichen Konfessionen anerkannt oder geduldet wurden (Gündisch 1998: 87, Wagner 1998: 50ff.), und dies sicherlich nicht nur aus Toleranz, sondern vor allem wegen der jahrhundertealten Bedrohung von außen (Mongolen und Osmanen). Erst mit dem Nationalismus der letzten zwei Jahrhunderte wurden nationale Minderheiten als Fremdkörper in einem Staat empfunden und nationale Homogenität angestrebt. Dies führte und führt zu Deklassierung, nationaler Missionierung und ethnischer Säuberung.


2.2 Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen Zum Seitenanfang

Im 12. Jahrhundert beruft der ungarische König Geisa II. (1141-1161) Siedler nach Siebenbürgen und siedelt diese auf den so genannten Königsboden an. Es sind in der überwiegenden Mehrheit deutsche Siedler aus dem Rhein-Mosel-Luxemburg-Gebiet, die im neuen Siedlungsgebiet zu einem neuen deutschen Volkstamm (vgl. Ostsiedlung), den Siebenbürgern Sachsen, zusammenwachsen.


Die Einwanderer der Siebenbürger Sachsen. Von König Geisa II (1141-1162) vertragsmäßig berufen, nehmen deutsche Einwanderer das ihnen verliehene, bis dahin öde Land (desertum) an der siebenbürgischen Südgrenze in Besitz.
Bild von Georg Bleibtreu 1828 - 1892 aus dem Jahre 1884.

Die Siedler erhielten "deutsches Recht" (ius Theutonikum), König Andreas der II. (1205 - 1235) bestätigte dies im Jahre 1224 im so genannten "Goldenen Freibrief der Siebenbürger Sachsen". Er "enthält das am besten ausgearbeitete und weitestgehende Siedlerrecht, das westlichen Siedlern in Osteuropa verliehen wurde und stellt das Grundgesetz der Sachsen auf dem Königsboden für viele Jahrhunderte dar" (Wagner 1998: 20).

Zu den wichtigsten Rechten gehörten, dass ihre Richter (Ortsvorsteher) selbst wählen durften, diese durfte der Königsrichter nur dann bestätigen, wenn sie ständig am Ort wohnten. Auch den Pfarrer  durften die Gemeinden selber wählen und gaben ihm den Zehnten. Diese Rechte bildeten die Grundpfeiler für die Entwicklung einer auf Autonomie und Selbstverwaltung gründenden Gemeinschaft.

Die Siedler haben die ihnen zugewiesenen Gebiete, insbesondere im Süden, Süd-Osten und Nord-Osten Siebenbürgens wirtschaftlich schnell erschlossen und waren bei der Gründung fast aller Städte Siebenbürgens beteiligt. 


2.3 Identitätsstiftende Institutionen der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft

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Im Rahmen der Ostsiedlung kamen Siedler aus dem Westen Europas nach Siebenbürgen und gründeten dort die Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen. Diese, einer festen Burg gleichend, umschlang alle Mitglieder und war für den Einzelnen von existentieller Bedeutung. Die Nationsuniversität war über Jahrhunderte für den Einzelnen so wichtig wie die heutige Staatsangehörigkeit. Sie hatte hoheitliche, politische, administrative und gerichtliche Aufgaben. Hinzu kam das religiöse Band, das seit der Reformation durch die religiöse Differenzierung nochmals enger wurde. Darüber hinaus unterschieden sich die Siebenbürger Sachsen auch durch ihre Sprache von allen anderen Bewohnern des Landes. Ein Leben außerhalb der Gemeinschaft war fast ausgeschlossen. Wie auch bei anderen nationalen und religiösen Minderheiten entwickelte sich ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, das von Toleranz gegenüber anderen Religionen und Nationen geprägt war: eine auch für heutige Verhältnisse vorbildliche "wehrhafte Toleranz" (Bergel 2003).

Im folgenden werden die wichtigsten Institutionen kurz vorgestellt, eine Liste der noch heute existierenden Institutionen gibt es im Anhang.

Nationsuniversität: Unter Rückgriff auf den Goldenen Freibrief, demzufolge galt unus sit populus - einig sei die Gemeinschaft - wuchsen die Siedler zur Sächsischen Nationsuniversität (Universitas Saxonum, d.h. die Gesamtheit aller Sachsen) zusammen. Diese war die gemeinsame politische, administrative und gerichtliche Instanz. Am Abschluss eines langen Prozesses bestätigte König Mathias Corvinus (1458 -1490) den Adreanischen Freibrief für alle Sachsen Siebenbürgens. Die Nationsuniversität vertrat als dritte ständische Nation neben den freien Szeklern und den adligen Ungarn die Sachsen im siebenbürgischen Landtag. Die Nationsuniversität wird 1876 aufgelöst.

Das Konzivilitätsreskript Kaiser Joseph II. von 1781  und Abschaffung des Kuriatvotums 1792 waren die Auslöser für die Wandlung von einer privilegierten Standesnation zu einer nationalen Minderheit. Nach dem Konzivilitätsreskript konnten auch Mitglieder anderen Nationen Grund und Boden auf dem Königsboden erwerben, dies war seit dem 12. Jahrhundert nur Siebenbürger Sachsen gestattet. Das Kuriatvotum hatte zur Folge, dass jede Standesnation, der ungarische Adel, die Szekler und die Siebenbürger Sachsen, jeder eine Stimme hatte. Die Abstimmung nach Köpfen führte dazu, dass die Sachsen nun hoffnungslos in der Minderheit waren. Sie hatten lediglich noch ein Veto, da sie das Siegel verweigern konnten, ohne das kein Rechtsakt gültig war. Dies wurde von manchen als demokratischer Fortschritt ausgegeben. Dabei war es ein Rückschritt, weil die Ungerechtigkeit, die tatsächlich bestand, nämlich dass die Rumänen als größte Bevölkerungsgruppe von der politischen Beteiligung ausgeschlossen waren, damit nicht beseitigt wurde. Mehrheits- und Verhältniswahlrecht sind nicht einmal in national homogenen Staaten uneingeschränkt richtig. Auch hier werden der Mehrheit Grenzen gesetzt, so können in Deutschland die Artikel 1-20 des Grundgesetzes nicht einmal von einer 2/3 Mehrheit außer Kraft gesetzt werden, diese haben eine Ewigkeitsgarantie (Art. 79 GG), weiterhin wird auch eine föderale Balance geachtet: Bremen hat weitaus mehr Gewicht im Bundesrat als es seiner Bevölkerungszahl entspricht, umgekehrt haben Nordrhein-Westfalen und Bayern einen weitaus geringeren Einfluss. Dies gilt in allen westlichen föderativen Staaten wie Schweiz, USA und Kanada. In der Europäischen Union ist dies ähnlich, wenn man bedenkt, dass im Ministerrat Luxemburg mit ca. 360.000 Einwohner und Deutschland mit über 80 Millionen jeweils eine Stimme haben. Es bedurfte jahrzehntelanger struktureller Benachteiligung von Minderheiten bis hin zu ethnischen Säuberungen um zu erkennen, dass Gruppenrechte genauso wichtig sind wie Individualrechte. Trotzdem werden Gruppenrechte nach wie vor, insbesondere von der jeweiligen Mehrheit stiefmütterlich behandelt.  

Die Kirche der "Teutonen" (Deutschen) "jenseits der Wälder" wird 1191 erstmals erwähnt (Philippi 1991). Sie war und ist auch heute noch in Siebenbürgen ein wichtiges Band. Seit der Reformation Mitte des 16. Jahrhundert waren die überwiegende Mehrheit  Mitglied der Evangelischen Kirche A.B. (Gündisch 1998: 81 ff., Wagner 1998: 50ff.), so waren 1890 85,04 % der Bevölkerung Siebenbürgens, die deutsch als Muttersprache angaben, Evangelisch A.B., 0,73 Evangelisch H.B, 7,58 % Römisch-katholisch, 0,11 % Griechisch-katholisch, 0,07 % Griechisch-orientalisch, 0,02 % Unitarier, 6,44 % Israeliten und 0,01 % Sonstige (Hochstrasser 2002: 24).

Seit dem 14. Jahrhundert mussten sich die Siebenbürger Sachsen, wie alle Völker Südeuropas, der osmanischen Bedrohung erwehren. Dabei wurden die Städte und auf den Dörfern die Kirchen ummauert. Die Kirchenburgen existieren teilweise nach wie vor und wurden im Laufe der Zeit ein wichtiges Wahrzeichen der Siebenbürger Sachsen (Kroner 1997b).

Erstmals in Europa bekennt sich auf Initiative der Sächsischen Nationsuniversität der Landtag zu Thorenburg 1557 zum Grundsatz der religiösen Toleranz. 1557 wird die Glaubensfreiheit der Lutherischen Anhänger, 1564 der Calvinisten, 1568 der Unitarier anerkannt. 1571 muss der von drei Ständen gewählte Landesherr Stefan Bathory einen Eid auf die Wahrung der vier rezipierten Religionen leisten, die orthodoxe Kirche wird geduldet (Gündisch 1998: 87).

Die Bruder-, Schwester- und Nachbarschaften, die die gesamte Gemeinschaft ab einer bestimmten Altersgrenze verpflichtend umfasste, gehören zu den Besonderheiten der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft (Hochstrasser 2002: 196 ff., Kroner 2001a). Die Aufnahme in die Bruder- und Schwersterschaft erfolgte nach der Konfirmation und war verpflichtend. In Aufbau, Organisation und Funktion ähnelten sie den Gesellen- und Zunftbruderschaften in den sächsischen Märkten und Städten. "Der Nachbarschaft gehörten ursprünglich alle verheirateten und "hofbesitzenden" sächsischen Männer an" (Hochstrasser 2002: 201).

Vereinswesen: Ab Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden Zweckzusammenschlüsse, denen man freiwillig beitrat. Es gab Vereinsbildungen im kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen Bereich, Schutz- und Hilfsorganisationen, Freizeit-Zusammenschlüsse, Geselligkeitsvereine, Jugendverbindungen, Seniorenvereine. Die wichtigsten waren der "Verein für siebenbürgische Landeskunde" gegründet 1840, der "Landwirtschaftsverein" 1845, die Bodenkreditanstalt 1875. Die über Jahrhunderte gelebten Grundsätze der Autonomie, Selbstverwaltung, Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe, wie sie nicht nur in der Nationsuniversität, sondern auch in Kirche sowie in den Primärgruppen (Bruder-, Schwester- und Nachbarschaften) schon eingeübt waren, konnte mit den neuen Institutionen auf eine neue Ebene gestellt werden. Daher fanden auch die Genossenschaftsideen von Schulze-Delitzsch (1808-1883) aber insbesondere von Raiffeisen (1818-1888) großen Anklang.  1929 gab es 14 Genossenschaften, 1940 187 Raiffeisenkreditvereine mit 16.393 Mitgliedern sowie 42 Konsumvereine (Hochstrasser 2002: 218).

Die genannten siebenbürgisch-sächsischen Institutionen waren von existentieller Bedeutung und garantierten, dass jeder Teil der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft von der Wiege bis zur Bahre war. Diese Strukturen erfahren erst nach dem Zweiten Weltkrieg einen radikalen Wandel.


2.4 Nation, Nationalismus und Nationalstaat: positive und negative Entwicklung Zum Seitenanfang

Nation (lateinisch: natio=Geburt, Geschlecht, Art, Stamm, Volk, von nasci=geboren werden) ist eine größere Gruppe von Menschen, die ein Zugehörigkeitsgefühl entwickelt hat. Das Bewusstsein gemeinsamer Sprache, Abstammung, Religion, Kultur und Geschichte, aber auch übereinstimmende Weltbilder, Sitten, Gebräuche, Rechts-, Staats- und Gesellschaftsauffassungen bedingen die Eigenständigkeit einer nationalen Gemeinschaft. Im Altertum bedeutet natio die durch Abstammung verbundene Bevölkerung einer Stadt. Im Mittelalter fasste man die Studenten an den Universitäten und die Teilnehmer an Reformkonzilien in nationes zusammen, im Königreich Ungarn auch die Zugehörigen zu einem sozialen Stand ("nationes" des Adels, der freien Szekler und Sachsen). Eine Verschmelzung der Begriffe Staat und Nation zu Nationalstaat ist in Frankreich (Rousseau und Sieyés) seit der Französischen Revolution (1789) festzustellen. In Mittel- und Osteuropa entwickelte sich zunächst ein ethnischer Nationsbegriff (Staatenlose Nation), der in der kulturellen Eigengestalt eines Volkes wurzelt (Herder, Arndt, Fichte). Der Nationalismus ist eine Ideologie, die den Gedanken der Nation und des Nationalstaates militant vertritt. Mit Nationalismus, insbesondere nationalem Chauvinismus, werden vor allem die negativen Auswüchse des nationalen Zeitalters gekennzeichnet (wichtige historische Dokumente und Konzepte von Nation, Nationalstaat und Nationalismus wurden von Alter 1985 und Jeismann/Ritter 1993 herausgegeben, einen Überblick über dieses Zeitalter bieten Anderson 1988, Deutsch 1972, Geiss 1988, Hobsbawm 1991, Lemberg 1950, Schieder 1992).

Die "Erfindung der Nation" (Anderson 1988) und die Entstehung von Nationalstaaten sowie die damit einhergehende "soziale Mobilisierung" (Deutsch 1972) haben positive wie negative Entwicklungen bewirkt: vorher nie gekannte Formen der Solidarität innerhalb der Nation, aber auch Brutalität und Hass Fremden gegenüber. Zu den positiven Ergebnissen zählt die Überwindung der Agrargesellschaft und die Etablierung der industriellen Welt, die u.a. folgende bedeutende Fortschritte ermöglichte: Entstehung von nationalen Kulturen und kultureller Vielfalt in Europa, Etablierung der repräsentativen Demokratie, Schaffung von Wohlstand für die Mehrheit der Gesellschaft durch die Gründung von Nationalökonomien sowie sozialen Sicherungssystemen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherungen), die nationale Solidarität geradezu voraussetzen.

Die Nationalbewegungen fordern seit dem 19. Jahrhundert die Errichtung von Nationalstaaten. Die Nationalität wird neben Religion und Rasse ein anderes Mittel, um Unterschiede zwischen Menschen zu missbrauchen und Macht und Herrschaft zu legitimieren. Die Schaffung von national homogenen Staaten in einem Vielvölkerraum konnte nur zu Unheil führen. Vor allem die Verquickung von nationalen und territorialen Fragen führte zu einer negativen Entwicklung, was die Brutalität der kriegerischen Auseinandersetzung beweist.

Der nationale Chauvinismus ist eine historische Erscheinung, die vor allem in unserem Jahrhundert seine schrecklichsten Auswüchse hervorbrachte. Der erste Balkankrieg 1912/1913 leitet das ein, was man später "demographische Kriegführung" (Diner 1999: 33) nennt: ethnische Säuberungen in Form von Genozid und Vertreibung. 1915 findet der Genozid an Armeniern statt, während des Nationalsozialismus der Genozid an Juden, am Ende des Jahrhunderts steht der Genozid an den bosnischen Muslimen und den Albanern. Die als Bevölkerungsaustausch verniedlichte ethnische Säuberung zwischen Türken und Griechen leitete eine Entwicklung ein, die während des Zweiten Weltkrieges ihren Höhepunkt erreichte. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker hat nicht wie im Westen zu einem zivilisatorischen Fortschritt geführt, sondern zu nationalen Konflikten, die bis heute andauern.

Die faktische Ausbürgerung und Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Südosteuropa ist ein Ergebnis des nationalen Chauvinismus des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts. Sie vollzog sich in mehreren Phasen. Anschließend wird diese Entwicklung am Beispiel der Siebenbürger Sachsen gezeigt.

Die erste Phase zeichnet sich durch vielfältige national bedingte Benachteiligungen aus. Die josephinischen Reformen Ende des 18. Jahrhunderts bilden hier den Ausgangspunkt. Die Ankündigung Deutsch statt Latein als Amtssprache einzusetzen führte, insbesondere bei den Magyaren, zum Widerstand. Damit wurde völlig unbeabsichtigt das nationale Zeitalter in der Habsburgermonarchie eingeläutet. Der erste nachjosephinische Landtag von 1791 schaffte das Kuriativvotum und damit das ständische Vertretungsprinzip ab, danach wurde das Mehrheitsprinzip angewandt. Für die Siebenbürger Sachsen bedeutete dies, dass sie statt einem Drittel nur noch 9 Prozent der Stimmen im siebenbürgischen Landtag hatten. "Der Minderheitenkomplex nahm seinen Anfang" (Philippi 1994: 73). Bedeutende negative Auswirkungen begannen jedoch erst mit der Auflösung der Nationsuniversität 1876, damit wurde die jahrhundertealte Autonomie der Siebenbürger Sachsen zerschlagen.

In der zweiten Phase wurde eine Vielzahl bilateraler Verträge des Dritten Reiches mit ost- und südosteuropäischen Staaten geschlossen, die die Umsiedlung ("Heim-ins-Reich-Aktion") von Deutschen aus den baltischen Staaten, der Sowjetunion, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Bulgarien und zum Teil aus dem italienischen Südtirol zur Folge hatten. Von diesen Umsiedlungsaktionen waren die Siebenbürger Sachsen nicht betroffen. Aufgrund von Verträgen von 1943 zwischen dem Dritten Reich auf der einen und Ungarn und Rumänien auf der anderen Seite wurden die wehrfähigen deutschen Männern in die Wehrmacht, vor allem aber in die Waffen-SS eingezogen. Ende 1943 waren ca. 54.000 so genannte "Volksdeutsche" aus Rumänien in der Waffen-SS, weitere 15.000 in der Wehrmacht, in der Organisation Todt und in Rüstungsbetrieben. Diesen Männern sowie allen anderen "Volksdeutschen" wurde mit dem Führererlass vom 19. Mai 1943 die deutsche Staatsbürgerschaft gewährt. Etwa 15 Prozent der Soldaten starben im Krieg oder in der Gefangenschaft, der entrichtete "Blutzoll" war dabei überdurchschnittlich hoch (Beer 1998: 211).

Diese Verträge zeigen, wie weit die de-facto-Ausbürgerung der Deutschen in Ost- und Südosteuropa fortgeschritten war. Dabei betrachtete sich das Deutsche Reich wie selbstverständlich zuständig für Millionen Deutsche, die eine andere Staatsbürgerschaft hatten. Die Siebenbürger Sachsen haben sich zwar über Jahrhunderte als Deutsche betrachtet (Gündisch 1999), Siebenbürgen hat aber niemals zu Deutschland gehört und die Siebenbürger Sachsen waren damals teils rumänische, teils ungarische Staatsbürger. Diese Vorgänge haben ein friedliches und normales Zusammenleben der Deutschen mit anderen Völkern in Ost- und Südosteuropa bis heute weitgehnd verhindert.

Die Mehrheit der Siebenbürger Sachsen begrüßte die Einberufung in deutsche Verbände enthusiastisch. Insbesondere die seit 1940 agierende nationalsozialistische Führung unter Andreas Schmidt setzte sich aktiv dafür ein. "In der gegebenen machtpolitischen Konstellation sind die Deutschen Rumäniens zwar nicht schuldlos, in Wirklichkeit aber machtlos einer Entwicklung ausgesetzt gewesen, aus der es kein Entrinnen gab" (Kroner 1995: 160, vgl. Roth, Harald 1994, Oschlies 1988). Viele in die rumänische Armee Einberufene desertierten und liefen zu deutschen Verbänden über. Einige machten dabei die Erfahrung, die später alle Aussiedler ereilte, nämlich dass sie in der rumänischen Armee als Deutsche und in der deutschen Armee als Rumänen angesehen wurden. Die Einbeziehung in die nationalsozialistische Volkstumspolitik bedingte die weit über die Benachteiligungen zwischen den beiden Weltkriegen hinausgehenden Verfolgungen sowie Deklassierung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Ende sächsischer Geschichte wurde in der NS-Zeit eingeläutet und von den Kommunisten erst vollstreckt (Gündisch 1995).

Die dritte Phase der faktischen Ausbürgerung und Vertreibung wurde durch den Zweiten Weltkrieg eingeläutet und bewirkte Flucht, Deportation, Enteignung, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Die Evakuierung seitens der deutschen Organe war nur mangelhaft vorbereitet. Diese Vorgänge forderten 2.280.000 deutsche Opfer in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie. Darüber hinaus wurden ca. zwölf Millionen Deutsche aus den Ostgebieten, den ost-, mittel- und südosteuropäischen Ländern nach dem Krieg vertrieben (Schlau 1996: 73). Insgesamt verringerte sich die deutsche Bevölkerung in diesen Gebieten von 18 Millionen (1938) auf vier Millionen (1960). Alle geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete, mit Ausnahme von Siebenbürgen und dem Banat (beide Rumänien), wurden auf diese Weise vernichtet; die Deutschen lebten weitgehend enteignet, entrechtet und isoliert in der Zerstreuung (BMV 1957, de Zayas 1993).

Die Siebenbürger Sachsen in den größten Siedlungsgebieten Altland und Burzenland waren von Flucht und Vertreibung nicht betroffen, da Rumänien keine Vertreibung vorgenommen hatte. Aus Nord-Siebenbürgen (Nösnerland), das 1940-1944 zu Ungarn gehörte, flüchteten die Siebenbürger Sachsen vor allem auf Initiative des siebenbürgisch-sächsischen Generals Phleps in mehreren Trecks Richtung Westen (Beer 1998: 213).

1945 wurden die zurückgebliebenen Frauen, alte Menschen und Kinder enteignet, allen Deutschen mit Ausnahme derer, die in der rumänischen Armee dienten oder gedient hatten, die Bürgerrechte aberkannt. Die Enteignungen brachten den Betroffenen viel Leid und Elend. Oft verloren die Menschen nicht nur Haus und Grund, sondern auch die letzten verbliebenen Lebensmittel wurden vor allem von rumänischen Landsleuten weggenommen. Dies hat die Beziehungen zu der Mehrheit der Rumänen auf das Nachhaltigste gestört, zumal es von Seiten der Siebenbürger Sachsen nie zu solchen Übergriffen gekommen war. Erst 1956 wurden die Häuser, aber nicht der Grund und Boden restituiert. "Innerhalb von nur 10 Jahren war aus einem Volk, in dem die selbstständigen Bauern, Handwerker, Kaufleute und Intelektuellen etwa 85 Prozent ausmachten, eine Gruppe von Unselbstständigen geworden" (Wagner 1998: 96). Die Siebenbürger Sachsen wurden quasi vertrieben und im Vertreibungsgebiet zurückgehalten (Hartl 1994: 93).

Die vierte Phase dieser Entwicklung beginnt 1950 und dauert bis heute an. Sie ist durch vielfältige Benachteiligungen der Übriggebliebenen gekennzeichnet und führt zur Aussiedlung aus den ost- und südosteuropäischen Ländern. Das Jahr 1949 gilt als Ende der eigentlichen kriegsbedingten Flucht- und Vertreibungsvorgänge. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befanden sich in Deutschland vor allem ehemalige Soldaten sowie die aus Nord-Siebenbürgen Geflüchteten, wobei die Mehrheit der Flüchtlinge in Österreich landete. Aus Rumänien reisten in den fünfziger Jahren ca. 350 Personen jährlich aus, diese Zahl erhöhte sich in den sechziger Jahren und stieg nochmals nach dem Abkommen zwischen Helmut Schmidt und Nicolae Ceausescu von 1978. 1990 reisten 111.150, 1991 32.178, 1992 16.146, danach ca. 6000 jährlich, darunter befinden sich ca. 50 Prozent Siebenbürger Sachsen (Wagner 1998: 104).

Ab 1948 begann eine schrittweise Rehabilitierung der deutschen Minderheit; in diesem Zusammenhang ging Ceausescu 1971 kurzfristig so weit, die Deportation als einen Fehler zu bezeichnen. Die gemachten Zugeständnisse während der fünfziger und sechziger Jahre wurden ab 1974 schrittweise wieder zurückgenommen und eine immer nationalistischere Politik Rumäniens nahm ihren Lauf (Beer 1998).

Trotz des Untergangs des Kommunismus im Osten (1989) blieb der Vertreibungsdruck bestehen. Zwar hat er durch die Reformen in einigen Bereichen abgenommen, doch die Hauptursache der Auswanderung wurde eher noch verstärkt. Der Nationalismus, der im Kommunismus trotz gegenteiliger Beteuerungen gefördert wurde, trat mit einer nicht vorhergesehenen Intensität wieder hervor, vor allem im ehemaligen Jugoslawien und der ehemaligen Sowjetunion. Dies gilt in abgeschwächter Form auch für Rumänien (zu den nationalen Auseinandersetzungen und Minderheitenproblemen der neunziger Jahre vgl. Brunner/Tontsch 1995, Gabany 1998, Kendi 1992, Kolar 1997, Nassehi 1997).

 


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