Siebenbürger Sachsen - gestern, heute, morgen.
Von einer festen Burg zu einem offenen Club
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4.1 Siebenbürgen in der EU? |
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Es stellt sich in Europa nicht mehr die Frage, ob man Menschen mit verschiedenen Sprachen, Sitten,
Religionen etc. ansiedelt, d.h. multinationale und multikulturelle Gesellschaften schaffen sollte oder nicht. In Europa
gibt es kein Land, das in Bezug auf Sprache, Religion und Ideologie homogen ist und eine nationale oder kulturelle
Einheit bildet. Multinationale und multikulturelle Gesellschaften gibt es in Europa seit Jahrhunderten. Daher stellen
sich heute folgende Fragen:
Wie kann ein menschenwürdiges Zusammenleben zwischen verschiedenen Kulturen in einem Staat und in
ganz Europa gestaltet werden? Wie kann eine zukünftige nationale und kulturelle Vielfalt ohne nationalen Hass
entstehen? Welche individuellen, sozialen und kulturellen Menschen- und Gruppenrechte muss eine Verfassung in
einem multinationalen und -kulturellen Staat enthalten? Wie können diese Rechte konkret
in der Politik umgesetzt
werden? Wie kann das nationalistische Zeitalter, das Deklassierung von Minderheiten und ethnische Säuberung
bewirkt, überwunden werden?
Der Nationalismus ist nach wie vor sowohl eine Chance als auch eine Gefahr. Der Krieg in Jugoslawien zeigt, dass
die Brutalität, die der Nationalismus hervorbringt, auch Ende des 20.
und Anfang des 21. Jahrhunderts eine aktuelle Gefahr ist. Die
ethnischen Minderheiten bilden nach wie vor eine Herausforderung für den Nationalstaat (Baier 1995).
"Der empirische Fall der Religion hat einen eindeutigen Präzedenzfall dafür geschaffen, daß
aus einem stahlharten Gehäuse der Zugehörigkeit eine kontingente Selbstzurechnung werden konnte, auf die
der einzelne womöglich gut verzichten kann, auf die aber keineswegs verzichtet werden muß"
(Nassehi 1997: 202). Das religiöse Bekenntnis und die nationale Zugehörigkeit können nur
bedingt miteinander verglichen werden. Auf eine religiöse Zugehörigkeit kann man (als Atheist)
verzichten, auf die Nationalität nicht. Zudem ist der Wechsel der Nationalität aufgrund der
durchlaufenen Sozialisation wesentlich schwerer zu realisieren als ein Religionswechsel. Dies dürfte mit
ein Grund für die wesentlich intensiveren nationalen Auseinandersetzungen sein. "Eine endgültige
Trennung von Staat und nationaler Kultur" (Baubrück zitiert nach (Nassehi 1997a: 199)
ist dringend notwendig, so wie dies über Jahrhunderte schon einmal in Europa der Fall war.
Darüber hinaus ist die Nation nicht nur im kulturellen, sondern u.a. auch im sozialen Bereich eine
notwendige politische Gemeinschaft. Solidarität, wie sie zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme
benötigt wird, ist nach wie vor nur auf der nationalen Ebene vorhanden. Dies zeigt sich besonders deutlich an
der supranationalen Europäischen Union. Auch bei einer künftigen, wesentlich besseren Sozialunion
ist noch nicht einmal geplant, die sozialen Sicherungssysteme wie Renten-, Kranken oder Arbeitslosenversicherung
auf die europäische Ebene zu übertragen, weil hier die notwendige Solidarität fehlt, die auf
nationaler Ebene durch eine nationale Identität begründet ist.
Die Europäische Union (EU) zeichnet gerade die Vielfalt in der Einheit aus.
Nationale Unterschiede
werden nach wie vor bestehen bleiben. Aufgabe war und wird es auch in Zukunft sein, erstens die Sicherung sprachlicher
und kultureller Verschiedenheit zu garantieren und zweitens die politische Integration und Nutzung der sozialen
Mobilisierung zu einheitlichem Vorgehen zu ermöglichen in Bereichen wie Wirtschaft und Währung,
wo die einzelnen Nationen überfordert sind (Subsidiarität). Die Europäische Union und die Schweiz
sind in Europa die einzigen politischen Gemeinschaften, die ein friedliches Miteinander und eine Respektierung auch
von kleineren Minderheiten sichern. Die Sowjetunion und Jugoslawien waren trotz internationalistischer Ideologie und
internationalistischen Anspruchs nur verkappte Nationalstaaten, die die Vormacht der Russen bzw. Serben bewahrten.
Auch deshalb konnten beide politischen Gemeinschaften den politischen und wirtschaftlichen Umbruch nicht gestalten und
waren zum Scheitern verurteilt.
Rumänien ist seit 1993 Mitglied des Europarats und hat damit die Europäische Menschenrechtskonvention
unterschrieben. Dies ist eine Voraussetzung für den Beitritt zur EU. Einen Beitrittstermin gibt es auch
über einem Jahrzehnt nach dem Umbruch von 1989 noch nicht, obwohl dies von der
großen Mehrheit der Bevölkerung und fast allen politischen Parteien in Rumänien
gewünscht wird. Die Europäische Union zögert hier und trägt damit zur
politischen Destabilisierung Ost- und Südosteuropas bei. Nachdem die
Osterweiterung für 2004 beschlossene Sache ist, könnte im Jahre 2007 ein
EU-Beitritt Realität werden. Die Osterweiterung wird sicherlich eine teuere
Angelegenheit, aber der Krieg in Jugoslawien und der geplante Wiederaufbau, der
im Wesentlichen von der EU bezahlt werden muss, ist bedeutend teurer. Bei der
Süderweiterung hatte die EU entschlossener gehandelt. Mit Griechenland (Beitritt
1981), Spanien und Portugal (Beitritt beide 1986) wurden wesentlich schneller
konkrete Beitrittstermine und Modalitäten ausgehandelt. Auch diese Staaten
mussten die Hinterlassenschaft von teilweise jahrzehntelanger Diktatur (Spanien
fast 40 Jahre, so viel wie die osteuropäischen Staaten) überwinden. Aber die
Chance einer "Rückkehr nach Europa", die damals in Südeuropa und heute in Ost-
und Südosteuropa gleichgesetzt wird mit der Mitgliedschaft in der Europäischen
Union, hatte in Südeuropa entscheidend zu einer friedlichen und schnellen
Entwicklung beigetragen. Von der Integration in die EU profitierten sowohl diese
Staaten als auch die gesamte EU, genauso wie die Integration von Millionen
Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern ein Gewinn für die Bundesrepublik
war.
Erst ein Beitritt zur EU - - und die damit verbundene Übernahme des EU-Rechts (aquis communautaire)
wird wohl allen nationalen Minderheiten und jedem, der sich in Rumänien niederlassen wird, die rechtliche
Sicherheit geben, die die Minderheiten, darunter auch die Siebenbürger Sachsen in Siebenbürgen, seit
nunmehr über einem Jahrhundert (insbesondere seit der Auflösung der sächsischen
Nationsuniversität 1876) schmerzlich vermissen. Nur so kann ein friedliches Neben- und Miteinander
der Nationalitäten dort wieder ermöglicht werden, wie das über Jahrhunderte der Fall war.
Sollte ein EU-Beitritt bereits in diesem Jahrzehnt erfolgen,
dann wird es sicherlich noch Siebenbürger Sachsen in Siebenbürgen geben.
Fraglich ist indessen, ob viele, die jetzt im Westen wohnen oder auch andere
Westeuropäer, die dann gebotenen Möglichkeiten nutzen, um sich hier wieder niederzulassen.
Die Skepsis der Betroffenen zeigt sich daran, dass auch jetzt mehr Menschen aus Siebenbürgen
auswandern als zurückkehren. Noch ist die politische Situation in Rumänien
(Gabany 1994 und 1998), aber auch in ganz Ost- und Südosteuropa
zu unsicher.
Nach dem Umbruch sind einige nach Siebenbürgen zurückgekehrt. Weiterhin wanderten auch andere Deutsche
nach Siebenbürgen ein. In Hermannstadt (2400 Sibiu, Str. Somesului 13) wurde ein
Verein "Arche Noah" zur Unterstützung von Rück- und Einwanderern gegründet,
der sich mit der Eingliederung von Einwanderern befasst (Informationen im Internet
unter: http://www.sibiweb.de/arche). Nach einem Beitritt zur EU ist mit einem normalen
Bevölkerungsaustausch zwischen Deutschland im Westen und Siebenbürgen
zu rechnen, so wie dies jahrhundertlang für Künstler, aber auch für
andere Bevölkerungsgruppen der Fall war
(Teutsch 1999).
4.2 Finis Saxoniae |
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Die überwiegende Mehrheit der Siebenbürger Sachsen ist überzeugt, dass
viele im Westen und einige in Siebenbürgen das Ende einer über
850-jährigen Geschichte unserer siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft,
Kultur und Identität erleben. Auf der anderen Seite gibt es eine
Vielzahl von siebenbürgisch-sächsischen Institutionen, deren Zahl und
Aufgaben nicht einmal die aktiven Mitglieder unter den Siebenbürgern Sachsen
kennen, mehr noch es entstehen sogar neue Institutionen.
Die Diskussion über ein "finis Saxoniae" führen die Siebenbürger
Sachsen seit mittlerweile zwei Jahrhunderten. Das, Konzivilitätsreskript
von 1781 und Abschaffung des Kuriatvotums 1792 waren die Auslöser (Philippi
1994). Ob die fast vollständige Aussiedlung aus
Siebenbürgen am Ende des 20. Jahrhunderts und die Integration in die deutsche Gesellschaft
bzw. in andere Staaten das Ende einer über 850-jährigen Geschichte bedeutet, wird die
Zukunft zeigen. Solange es in Siebenbürgen selber und in anderen Staaten
Menschen gibt, die ein Interesse am Kulturerbe der Siebenbürger Sachsen haben,
dürfte auch die oben genannte Diskussion weitergehen. "Wenn es aber eine Zukunft für die Sachsen gibt, dann gibt es sie
erstens nur in Siebenbürgen und zweitens nur unter der Voraussetzung neuer Ansätze"
(Philippi 1994: 69). Dass die Zukunftsfähigkeit der Siebenbürger Sachsen neue
Ansätze voraussetzt, steht außer Frage. Die
Verknüpfung der Lebensfähigkeit einer Nation oder nationalen Minderheit
mit territorialen Fragen hat, wie oben gezeigt, zu Deklassierung und ethnischer Säuberung
geführt. Ein gutes Miteinander zwischen unterschiedlichen Nationen und Kulturen kann nur
dann stattfinden, wenn territoriale Fragen, wie sie im nationalen Zeitalter üblich waren, der
Vergangenheit angehören.
Die durch Geographie bedingten Gemeinsamkeiten gehören endgültig der
Vergangenheit an, aber es gibt für die weltweit verstreuten Siebenbürger Sachsen
weiterhin gemeinsame Interessen. Diese haben
daher nicht nur in
Siebenbürgen eine Zukunft, sondern in all den Ländern, wo es
siebenbürgisch-sächsische Institutionen und Menschen gibt, die an einer Pflege
und Weiterentwicklung des oft zitierten "unsichtbaren Gepäcks", des
siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbes, interessiert sind.
Solange es siebenbürgisch-sächsische
Institutionen und Menschen gibt, die an einer Pflege und
Weiterentwicklung des siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbes,
interessiert sind, dürfte nicht nur die oben genannte Diskussion weitergehen,
sondern auch eine Gemeinschaft, Kultur und Identität der Siebenbürger Sachsen,
wenn auch in veränderter Form, bestehen. Siebenbürgisch-sächsische Institutionen
gibt es zur Zeit in Deutschland, Rumänien (Siebenbürgen),
Österreich, USA und Kanada
4.3 Von einer festen Burg
zu einem offenen Club |
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Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die siebenbürgisch-sächsische
Gemeinschaft von einer festen Burg zu einem offenen Club.
Über Jahrhunderte war die siebenbürgische Gemeinschaft für die überwiegende
Mehrheit der Bevölkerung eine feste Burg, die aus mehreren Ringmauern bestand:
- Nationsuniversität, administrativer, gerichtlicher, politischer und
wirtschaftlicher Ring;
- Kirche;
- Sprache und Schulen;
- Brauchtum, Nachbarschaften, Bruder- und Schwesterschaften, Vereinswesen;
Hinzu kam, dass es unter den Siebenbürgern Sachsen nie religiöse
Auseinandersetzungen oder gar Kriege, wie es z.B. in Deutschland der Fall war,
gegeben hat.
Weiterhin gab es keine sozialen Klassenkämpfe. Es gab also kein destruktives
Gegeneinander, wie dies in größeren Gesellschaften üblich war. Daher gab
und gibt es unter den Siebenbürgern Sachsen ein besonders
Zusammengehörigkeitsgefühl.
Allerdings war der soziale Druck auf den Einzelnen doch erheblich, da dieser
in nationalen oder religiösen Minderheiten durchaus stärker ist als in
größeren Gesellschaften. Von der Wiege bis zur Bahre war man ins Gemeinschaftsleben eingebunden (Schullerus
1926, Kroner 2001a). Aus dieser Burg führten nur kleine Türen hinaus, die über die
Jahrhunderte nur von einer kleinen Gruppe von Menschen z.B. von Musikern (Teutsch
1999) genutzt wurde. Für weit über 90 % galt im Laufe der Jahrhunderte folgendes:
"Wie die Not auch dräng´ und zwinge,
Hier ist Kraft, sie zu bestehn;
Trittst du aus dem heil´gen Ringe,
Wirst du ehrlos untergeh´n."
Michael Albert (1836-1893), zitiert nach Kroner 2001a:12.
Erst aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ende des 19. Anfang des
20. Jahrhunderts waren auch einfache Bauern und Handwerker gezwungen auszuwandern.
So wanderten zwischen 1898 bis 1908 insgesamt 29.429 Menschen aus, allerdings
kehrten auch 9076 wieder zurück. Die meisten, und zwar 16.390 wanderten nach Amerika aus,
6164 nach (Alt)-Rumänien also jenseits des Karpatenbogens, 3710 nach Deutschland
und 3165 in andere Länder (Hochstrasser 2002: 27). Ganz andere Dimensionen erreichte und ganz
anders dagegen verliefen Flucht, Vertreibung und Aussiedlung nach 1944. Dies führte zu einem
radikalen Wandel der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft. Fast alle
Institutionen wurden aufgelöst. Es entstanden in den Zielländern jedoch neue
Institutionen, die für Aussiedlung und Integration aller Siebenbürger Sachsen
von großer Wichtigkeit waren, wie dies z.B. die Landsmannschaft war.
Für den Einzelnen haben die siebenbürgischen
Institutionen die existenzielle Bedeutung von einst weitgehend verloren.
Ein Zurück in eine feste Burg gibt es nicht. Es gibt keine rechtliche,
religiöse oder wirtschaftliche Ringmauern mehr, sogar die sprachliche Kompetenz geht
verloren. Die Mundart ist auf dem Rückzug, die meisten Nachfahren sprechen als
erste Sprache Deutsch, aber auch Englisch und in Zukunft werden einige verstärkt
Rumänisch sprechen.
Diese Entwicklung kann nicht mehr rückgängig gemacht
werden.
Obwohl Prognosen immer auf wackligen Füßen
stehen, kann man zwei Trends erkennen. Da ist zum einen die Entwicklung in Amerika,
den USA und Kanada. Hier haben die siebenbürgisch-sächsischen Institutionen für den Einzelnen
nur einen geselligen, folkloristischen Wert. Vieles spricht dafür, dass in
einigen Jahrzehnten dies auch in Europa der Fall sein wird.
Amerikanische Trends kommen mit einiger Zeitverzögerung auch nach Europa.
Zum Anderen ist da die Entwicklung in Deutschland und Siebenbürgen. Zwar
erreichen die Institutionen nur eine Minderheit der Siebenbürger Sachsen,
dennoch sind die Zahlen der Mitglieder z.B. der Landsmannschaft in den 90er
Jahren gestiegen. Des weiteren entstehen neue Institutionen. Auch in
Siebenbürgen sind nicht alle Lichter ausgegangen, im Gegenteil auch dort
entstehen neue Institutionen. Die Grenzüberschreitende Kooperation wurde schon
im Kalten Krieg gepflegt und ist heute eine Selbstverständlichkeit und zwar in
allen Bereichen. Moderne Kommunikations- und Verkehrmöglichkeiten lassen da
fast keine Wünsche offen.
Gerade in Zeiten, in denen die Grenzen des Staates in allen
Bereichen sichtbar werden, werden zivilgesellschaftliche Institutionen, die auf
Eigenverantwortung und Selbstverwaltung beruhen, immer wichtiger (Putnam 2000).
Autonomie, Selbstverwaltung, Eigenverantwortung, Selbstverwaltung, kurz seit
fast 900 Jahren gibt es eine Kultur der Selbständigkeit, die schon immer allen
siebenbürgisch-sächsischen Institutionen eigen war.
Wenn die Verantwortlichen in den siebenbürgisch-sächsischen
Organisationen den Focus der Aktivitäten auf zukünftige gemeinsame Interessen
legen und die eigene Kultur der Selbständigkeit und Tradition mit den Bedürfnissen
der Menschen in Einklang bringen, dann dürfte man auch in Zukunft viele Menschen
erreichen. Genauso wichtig ist natürlich, dass jeder Einzelne auch in
Zukunft wichtige Interessen mit anderen Landsleuten gemeinsam meistern möchte.
Die siebenbürgisch-sächsischen Institutionen könnten dann auch in Zukunft mehr
als ein offener Club sein, der nur freizeitliche, gesellige und folkloristische
Aktivitäten anbietet.
Damit die zweite Vision Zukunft hat, müssten die Siebenbürger Sachsen und deren Institutionen
den derzeitigen Fokus auf eine
museale Konservierung aufgeben und eine Weiterentwicklung des
kulturellen Erbes betreiben. "Tradition und
Fortschritt verbinden"
wäre sicherlich ein geeignetes Motto aller zukünftigen Aktivitäten.
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